Allgemeine Geschäftsbedingungen der Strandritter GmbH (“AGB”)

Veranstaltungen

  1. Sobald Sie uns unsere Auftragsbestätigung unterzeichnet haben zukommen lassen, ist zwischen uns ein Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung und dieser AGB zustande gekommen. Sollten Sie ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen haben, werden diese nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
  2. 35% der gesamten Bruttoauftragssumme werden sofort fällig und müssen innerhalb von fünf Werktagen nach Vertragsschluss auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Der Restbetrag muss spätestens fünf Tage nach Rechnungsstellung auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Einen Skontoabzug akzeptieren wir nicht. Wird die erste Teilzahlung auch nach Verstreichen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wir führen die Veranstaltung wie vertraglich vereinbart durch. Wir müssen jedoch behördliche Auflagen beachten. Musikalische Darbietungen werden deshalb bis maximal 22.00 Uhr ausgeführt.
  4. Sollte ein Ereignis höherer Gewalt wie beispielsweise Unwetter eine Absage oder Verzögerung Ihrer Veranstaltung erforderlich machen, werden wir Ihnen dies unverzüglich mitteilen, sobald wir hiervon Kenntnis haben. Wir werden uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen eventuellen Ersatztermin abzustimmen. Sollte kein Ersatztermin vereinbart werden, erstatten wir Ihnen unverzüglich die von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen.
  5. Sie und Ihre Gäste haben freien Zugang zu dem von Ihnen gebuchten Bereich. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie und Ihre Gäste sich auch nur in diesem Bereich aufhalten. Wir sind außerdem dazu verpflichtet, dafür zu Soregn, dass in jedem Fall Flucht- und Arbeitswege freigehalten werden. Bitte sorgen Sie auch dafür, dass Sie und Ihre Gäste dies beachten.
  6. Sie haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Da wir uns aber auf Sie und Ihre Gäste einstellen und selbstverständlich Vorbereitungen treffen, müssen wir Ihnen abhängig vom Zeitpunkt der Absage die folgenden Beträge in Rechnung stellen: bei einem Rücktritt im Zeitraum von bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Bruttoauftragssumme, von 13 Tagen bis zu 4 Tagen in Höhe von 65 % der Bruttoauftragssumme, bei weniger als 4 Tagen in Höhe von 85 % der Bruttoauftragssumme und am Veranstaltungstag in Höhe von 90 % der Bruttoauftragssumme. Ihnen steht der Nachweis frei, dass uns der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Uns steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der von Ihnen gebuchten Fläche rechnen wir selbstverständlich an. Angerechnet werden außerdem unsere ersparten Aufwendungen, diese sind in den oben genannten Pauschalen berücksichtigt.
  7. Sofern eine Pro-Kopf-Pauschale vereinbart wird, fällt diese unabhängig davon an, wie groß der tatsächliche Verzehr ist. Sollten Sie weniger Gäste haben, als vereinbart, verringert sich die Auftragssumme entsprechend, wenn Sie uns dies bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin schriftlich mitteilen und die tatsächliche Teilnehmerzahl die geplante um nicht mehr als 20 % unterschreitet. Bitte beachten Sie, dass in keinem Fall die vertraglich vereinbarte Mindestteilnehmerzahl sowie der ggf. vertraglich vereinbarte Mindestumsatz unterschritten werden dürfen.
  8. Unsere Haftung ist wie folgt geregelt:
    1. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit. Die Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Wesentlich sind alle Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens. Ansprüche aus Produkthaftung werden durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen ebenfalls nicht berührt.
    3. Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  9. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist am Sitz der Strandritter GmbH, sofern unser Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  10. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der Regelungen im Übrigen unberührt.

Stand: Januar 2022